ZÄHLERSTAND MELDEN – SO EINFACH IST DAS

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IHRE OPTIONEN ZUR ÜBERMITTLUNG DES WASSERZÄHLERSTANDES

Für eine korrekte Jahresverbrauchsabrechnung benötigen wir Ihre Zählerstände. Dazu werden Mitte November jedes Jahres die Ablesekarten verschickt. Um den Prozess für unsere Kunden möglichst komfortabel zu gestalten, bieten wir mehrere bequeme Wege zur Übermittlung an:

  • Senden Sie die ausgefüllte Ablesekarte per Post zurück.
  • Nutzen Sie das Kundenportal für registrierte Nutzer: Zählerstandsmeldung im Kundenportal
  • Geben Sie Ihren Zählerstand über unser Zählerstandsportal ein (ohne Registrierung möglich): Zählerstandsmeldung
  • Alternativ können Sie auch den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte scannen. Die Frist für die Übermittlung Ihres Zählerstandes entnehmen Sie bitte Ihrer Ablesekarte.

Beachten Sie bitte, dass digitale Funkzähler eigenständig ausgelesen werden und hierfür keine Karten versandt werden. Wir bitten um Verständnis, dass Zählerstände nicht telefonisch oder per E-Mail angenommen werden können. Bei nicht termingerechter Mitteilung des Zählerstandes wird eine Schätzung der gelieferten Trinkwassermenge vorgenommen.

Im Februar jedes Jahres erhalten alle Haushalte im Verbandsgebiet ihre Jahresverbrauchsabrechnungen (Trinkwasserrechnung/Abwassergebührenbescheid). Die darauf basierenden 9 Abschläge sind jeweils ab dem 01.04. des Jahres monatlich fällig.