VERANTWORTUNGSBEWUSSTER UMGANG MIT POOLWASSER

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HINWEISE ZUR ENTSORGUNG NACH VORGABEN DES TAZV VORHARZ

Der sachgerechte Umgang mit Poolwasser ist für uns als Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz ein wichtiges Anliegen, nicht zuletzt, weil es die Qualität und Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft beeinflusst.

Gemäß § 4 der Abwasserbeseitigungssatzung (ABES) des TAZV Vorharz sind Grundstückseigentümer, deren Grundstück an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, verpflichtet, alles anfallende Abwasser der öffentlichen Abwasseranlage zuzuführen.

Das Befüllen der Poolanlagen darf dabei nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Poolwasser gilt nach § 54 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der dort enthaltenen Begriffsbestimmung als Abwasser.
So heißt es im § 54 (1) Nr. 1. WHG: Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Das in die Poolanlagen eingeleitete Wasser wird also durch den Gebrauch als Poolwasser in seinen Eigenschaften verändert und damit per Definition zu Abwasser. Die Inhaltsstoffe des Poolwasser wie Desinfektionsmittel, Pflegemittel (z. B. Sonnencreme), Chemikalien zur Regulation der Poolwasserqualität (z. B. Algenverhütungsmittel) sowie Schmutzwasserablagerungen (z. B. Haare oder sonstige Eintragungen) gehören nicht in den natürlichen Wasserkreislauf und müssen über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt werden.

Sollten Sie Ihr Poolwasser auf dem Grundstück versickern lassen wollen, ist nach § 5 ABES eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz notwendig. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, kann und darf das Poolwasser nicht in den Boden versickern bzw. in ein Gewässer eingeleitet werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße gemäß § 25 (1) Nr. 2 der Abwasserbeseitigungssatzung geahndet werden.

Zur Entleerung Ihres Pools nutzen Sie bitte ausschließlich die vorgesehenen Wege zur Entsorgung über die öffentliche Abwasseranlage.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Rückfragen zu diesem Thema gern beratend zur Seite.