TrinkwasserWassertropfen


Die folgenden Entgelte (Preise) gelten für die Versorgung mit Trinkwasser im jeweiligen Kalkulationszeitraum. Zu den Entgelten ist die jeweils gültige ermäßigte Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die hier genannten Entgelte gelten bis einschließlich 31.12.2022.

Ab 01.01.2023 erhebt der Verband für Trinkwasser Gebühren. Diese setzen sich zusammen aus einer Mengengebühr und einer Grundgebühr. Zu diesen Gebühren ist auch hier jeweils die gültige ermäßigte Umsatzsteuer hinzuzurechnen.


Menge Trinkwasser:

Mengenentgelt (bis 2022)
Mengengebühr (ab 2023)

Kalkulationszeitraum
2021 - 2023
Netto
Kalkulationszeitraum
2024 - 2026
Netto
je m³ Trinkwasser 1,55 € 1,84 €

 

Grundpreis Trinkwasser:

Bereitstellungsentgelt (bis 2022)
Grundgebühr (ab 2023)

Kalkulationszeitraum
2021 - 2023
Netto (monatlich)
Kalkulationszeitraum
2024 - 2026
Netto (monatlich)
je Wohneinheit 8,00 € 9,00 €
nach Durchlassgröße des Wasserzählers (Dauerdurchfluss)
bis Q3 4 14,07 € 15,83 €
bis Q3 10 35,17 € 39,57 €
bis Q3 16 56,28 € 63,31 €
bis Q3 25 87,93 € 98,93 €
bis Q3 40 140,69 € 158,28 €
bis Q3 63 221,59 € 249,29 €
bis Q3 100 351,74 € 395,70 €
größer Q3 100 355,25 € 399,66 €

 

Wohneinheit nach Anzahl der BettenBetten PflegeBetten Tourismus
gilt für Pflegeheime, Krankenhäuser u.ä.

je 2 Betten = 1 Wohneinheit

(mind. 1 Wohneinheit)

 
gilt für Hotels, Pensionen, Herbergen u.ä.  

je 6 Betten = 1 Wohneinheit

(mind. 1 Wohneinheit)