TrinkwasserWassertropfen


Die folgenden Entgelte (Preise) gelten für die Versorgung mit Trinkwasser im jeweiligen Kalkulationszeitraum. Zu den Entgelten ist die jeweils gültige ermäßigte Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die hier genannten Entgelte gelten bis einschließlich 31.12.2022.

Ab 01.01.2023 erhebt der Verband für Trinkwasser Gebühren. Diese setzen sich zusammen aus einer Mengengebühr und einer Grundgebühr. Zu diesen Gebühren ist auch hier jeweils die gültige ermäßigte Umsatzsteuer hinzuzurechnen.


Menge Trinkwasser:

Mengenentgelt (bis 2022)
Mengengebühr (ab 2023)

Kalkulationszeitraum
2018 - 2020
Netto
Kalkulationszeitraum
2021 - 2023
Netto
je m³ Trinkwasser 1,55 € 1,55 €

 

Grundpreis Trinkwasser:

Bereitstellungsentgelt (bis 2022)
Grundgebühr (ab 2023)

Kalkulationszeitraum
2018 - 2020
Netto (monatlich)
Kalkulationszeitraum
2021 - 2023
Netto (monatlich)
je Wohneinheit 8,00 € 8,00 €
nach Durchlassgröße des Wasserzählers (Dauerdurchfluss)
bis Q3 4 16,00 € 14,07 €
bis Q3 10 40,00 € 35,17 €
bis Q3 16 64,00 € 56,28 €
bis Q3 25 100,00 € 87,93 €
bis Q3 40 160,00 € 140,69 €
bis Q3 63 252,00 € 221,59 €
bis Q3 100 400,00 € 351,74 €
größer Q3 100 404,00 € 355,25 €

 

Wohneinheit nach Anzahl der BettenBetten PflegeBetten Tourismus
gilt für Pflegeheime, Krankenhäuser u.ä.

je 2 Betten = 1 Wohneinheit

(mind. 1 Wohneinheit)

 
gilt für Hotels, Pensionen, Herbergen u.ä.  

je 6 Betten = 1 Wohneinheit

(mind. 1 Wohneinheit)