GEBÜHREN FÜR DIE NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG

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KOSTENSTRUKTUR FÜR DIE NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG

Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser berechnet sich nach der überbauten und befestigten Fläche Ihres Grundstücks. Für jede befestigte Fläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage geleitet wird, fallen Gebühren an. Wir rechnen in Einheiten zu je 10 Quadratmetern, wobei jede Fläche auf volle 10 Quadratmeter aufgerundet wird.

Als befestigte Fläche gelten alle Veränderungen am Boden, die ein Versickern des Wassers verhindern, egal ob es Beton, Asphalt, Pflaster, Rasengitter oder Schotter ist. Eine Differenzierung nach Art und Weise der Befestigung bzw. Verdichtung erfolgt nicht.

Neben der leistungsbezogenen Gebühr für das abgeleitete Niederschlagswasser erheben wir für jedes Grundstück, das die zentrale Niederschlagswasserentsorgungsanlage nutzt, eine jährliche Grundgebühr.

Niederschlagswassergebühren 

Kalkulationszeitraum 2024 - 2026
Kalkulationszeitraum 2024 - 2026
Kalkulationszeitraum 2024 - 2026
Grundgebühr je Grundstück
55,00 €
pro Jahr
Leistungsgebühr
3,70 €
je 10 m²