7. Eigenleistungen zur Senkung der Hausanschlusskosten bei der Herstellung von Trinkwasseranschlussleitungen

Die Trinkwasserversorgungsleitungen liegen in der Regel in der Straße oder im Fußweg und somit im öffentlichen Bereich, so dass in diesem Bereich vom Bauherren oder Antragsteller keine Schachtarbeiten ausgeführt werden dürfen.

Im privaten Bereich, also auf dem eigenen Grundstück, darf durch Privatpersonen geschachtet werden. Dadurch lassen sich die Anschlusskosten verringern.

Gemäß der Wasserabgabensatzung des Verbandes (in der jeweils gültigen Fassung) Artikel 3 Punkt 3.7 werden dem Bauherrn bzw. Antragsteller Eigenleistungen vergütet.

Sollen mehrere Hausanschlüsse z.B. Trinkwasser, Abwasser, Gas, Strom etc. in einem Graben verlegt werden, ist zu beachten, dass die Leitungen in unterschiedlichen Tiefen liegen und nicht übereinander angeordnet werden dürfen.