Wichtige und aktuelle Veröffentlichungen
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Wichtige Mitteilung:
Information zur Senkung der Umsatzsteuer
der Bundestag hat am 29.06.2020 u.a. die Umsatzsteuersenkung beschlossen. Im TAZV bedeutet dies für den Bereich der Entgelte für die Trinkwasserversorgung eine Verringerung von 7% auf 5%.
Laut Entwurf eines begleitenden Rundschreibens des Bundesministeriums für Finanzen (externer Link) sind die Trinkwasserlieferungen des gesamten Ablesezeitraumes 01.01.2020 – 31.12.2020 mit dem ab 01.07.2020 geltenden Umsatzsteuersatz von 5% zu versteuern, wenn die Ablesung nach dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erfolgt. Entsprechend dieser Vorgabe wird mit der Verbrauchsabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2020, die voraussichtlich im Februar 2021 versandt wird, der Mehrwertsteuersatz von 5% angewandt.
Der TAZV Vorharz ändert somit keine Abschläge und benötigt derzeit auch keine Zählerstandsmeldung von Ihnen.
Bleiben Sie gesund! Ihr TAZV Vorharz |
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Wichtige Mitteilung:
Information des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz
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Aktuelle Baustellen:
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